Rezeptfreie Arzneimittel
zur Selbstbehandlung

Nebenwirkungen

Bei der Anwendung von Arzneimitteln können auch Nebenwirkungen auftreten. Jedem Arzneimittel liegt der sogenannte Beipackzettel oder Gebrauchsinformation bei

...welche über diese unerwünschten Wirkungen, die bisher bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Arzneimittels beobachtet wurden, informiert. Es ist möglich, anhand der Formulierung, die in diesen Informationen verwandt wird, die Häufigkeit, mit der die Nebenwirkungen in der Regel auftreten, einzuschätzen.

Dabei bedeutet

  • "Sehr Häufig" mehr als zehn Prozent der Anwender sind betroffen
  • "Häufig" mehr als ein Prozent der Anwender sind betroffen
  • "Gelegentlich" mehr als 0,1 Prozent der Anwender sind betroffen
  • "Selten" mehr als 0,01 Prozent der Anwender sind betroffen
  • "Sehr selten" weniger als 0,01 Prozent der Anwender sind betroffen
Wie aber sollte ein Patient reagieren, wenn ein Arzneimittel bei der Selbstmedikation zu Nebenwirkungen führt? Treten leichtere Nebenwirkungen auf, sollte man sich fragen, ob der Nutzen des Arzneimittels - also die verspürte Wirkung - die Unannehmlichkeiten durch die Nebenwirkung überwiegt. Ist dies nicht der Fall, sollte das Arzneimittel abgesetzt werden und nach Möglichkeit durch ein anderes ersetzt werden bei der nächsten Selbstmedikations-Situation. Der Apotheker steht hier mit Beratung zur Verfügung.

Die Dosis nach Möglichkeit zu reduzieren wäre eine weitere Maßnahme. Oftmals sind Nebenwirkungen dosisabhängig. Das bedeutet, sie sind um so wahrscheinlicher, je höher die Dosis ist. Aus diesem Grunde sollte man nicht eigenmächtig eine höhere Dosis von einem Arzneimittel anwenden als im Beipackzettel beschrieben. Die Dosis, die der Beipackzettel aufführt, wurde vor der Zulassung des Arzneimittels in klinischen Studien ermittelt. Sie gewährt das beste Verhältnis zwischen Wirkung und Nebenwirkungen des Arzneimittels.
Die Anwendung des Arzneimittels sollte sofort beendet werden, wenn ausgeprägte oder sogar schwere Nebenwirkungen auftreten. Weiterhin sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Nebenwirkungen, die nicht im Beipackzettel stehen, sollte man grundsätzlich einem Apotheker oder einem Arzt mitteilen.
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